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Checkliste abhaken - Image by Jakub Żerdzicki

Klare Kriterien. Transparente Prüfung.

Das SIPCAN-Gecheckt-Logo kennzeichnet Produkte, die die jeweils gültigen, veröffentlichten SIPCAN-Kriterien für die betreffende Produktgruppe erfüllen und das dafür vorgesehene Prüf- und Freigabeverfahren erfolgreich durchlaufen haben.​

Das Logo soll Unternehmen die Möglichkeit geben, die Erfüllung dieser Kriterien transparent zu kommunizieren und Konsument*innen eine zusätzliche Orientierung bei der Produktauswahl bieten.​

Das SIPCAN-Gecheckt-Logo stellt keine umfassende gesundheitliche Bewertung oder Empfehlung eines Produktes dar. Es bestätigt ausschließlich die Erfüllung der für die jeweilige Produktgruppe veröffentlichten SIPCAN-Kriterien und den erfolgreichen Abschluss des vorgesehenen Prüf- und Freigabeverfahrens.​

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Für welche Produkte kann das Logo genutzt werden?

Das SIPCAN-Gecheckt-Zertifizierungssystem steht derzeit für folgende Produktgruppen zur Verfügung:

  • Getränke

  • Milchprodukte 

  • Müsliprodukte und Cerealien 

  • pflanzliche Milchalternativen 

Die jeweils gültigen Kriterien sowie deren fachliche Herleitung sind auf den entsprechenden Produktseiten veröffentlicht.

Zugang zum Zertifizierungssystem

Das SIPCAN-Gecheckt-Zertifizierungssystem steht allen Unternehmen, die bereit und in der Lage sind, die Anforderungen des Zertifizierungssystems zu erfüllen, offen. Das System wird unter transparenten, fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen umgesetzt.

Voraussetzung für eine Zertifizierung ist, dass das betreffende Produkt am österreichischen Markt angeboten wird oder für diesen Markt vorgesehen ist.

Eine Aufnahme des Produktes in den regelmäßigen SIPCAN-Marktcheck ist keine Voraussetzung für die Nutzung des SIPCAN-Gecheckt-Logos.

Für alle eingereichten Produkte gelten dieselben veröffentlichten fachlichen Kriterien und dasselbe Prüf- und Freigabeverfahren.​

Für die Nutzung des SIPCAN-Gecheckt-Logos wird mit dem jeweiligen Unternehmen eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen.

Für die Nutzung des SIPCAN-Gecheckt-Logos wird eine jährliche Gebühr, basierend auf einer umsatz-abhängigen Grundgebühr und einem Beitrag je geprüfter Produkt- und Gebindevariante erhoben.

Die konkrete Gebühr und der vereinbarte Leistungsumfang werden vor Vertragsabschluss transparent bekannt gegeben.

Wie läuft die Prüfung ab?

Für die Nutzung des SIPCAN-Gecheckt-Logos muss das betreffende Produkt vorab von SIPCAN geprüft und schriftlich freigegeben werden:​​

  • Das Unternehmen übermittelt SIPCAN die für die Prüfung erforderlichen aktuellen und vollständigen Produktinformationen. Die Prüfung erfolgt auf Basis des finalen Produktetiketts oder, sofern dieses noch nicht vorliegt, anhand eines Produktdatenblattes mit Zutatenliste und Nährwertdeklaration.​

  • SIPCAN prüft, ob das Produkt die jeweils gültigen Kriterien für die betreffende Produktgruppe erfüllt. Bei positiver Prüfung erhält das Unternehmen eine schriftliche Freigabe zur Nutzung des SIPCAN-Gecheckt-Logos.​

  • Ändern sich nach erfolgter Freigabe die für die Beurteilung maßgeblichen Produktangaben, insbesondere Rezeptur, Zutatenliste oder Nährwertdeklaration, ist das Produkt erneut zur Prüfung vorzulegen.​

Nutzung des SIPCAN-Gecheckt-Logos

Nach erfolgter Produktfreigabe kann das SIPCAN-Gecheckt-Logo in den von SIPCAN freigegebenen Gestaltungsvarianten verwendet werden.​

​Optional kann gemeinsam mit dem Logo der Zusatz „Eine Initiative für eine ausgewogene Lebensweise“ verwendet werden. Der Zusatz ist freiwillig und darf ausschließlich gemeinsam mit dem SIPCAN-Gecheckt-Logo verwendet werden.​​

​Die Kommunikation darf nicht den Eindruck vermitteln, dass SIPCAN ein Produkt umfassend gesundheitlich bewertet oder empfiehlt oder Eigenschaften bestätigt hat, die nicht Gegenstand der veröffentlichten SIPCAN-Kriterien und des Zertifizierungssystems sind.

Wissenschaftliche Grundlage und Weiterentwicklung

Die SIPCAN-Kriterien beruhen auf wissenschaftlichen Grundlagen. Die fachliche Herleitung der Kriterien wird auf den jeweiligen Seiten der Produktgruppen ausführlich dargestellt.​

​Die Entwicklung und Weiterentwicklung der Kriterien erfolgt unter Einbeziehung einschlägiger fachlicher Expertise und relevanter Interessenträger.​​

​Die Kriterien werden regelmäßig überprüft und entsprechend der Zielsetzung und Ausrichtung des Zertifizierungssystems weiterentwickelt. Die jeweils gültige Fassung wird auf www.sipcan.at veröffentlicht.

Unabhängige externe Überprüfung

Die Einhaltung der Anforderungen des SIPCAN-Gecheckt-Zertifizierungssystems wird unabhängig extern überprüft. Dabei wird kontrolliert, ob die festgelegten Anforderungen und Prüfverfahren eingehalten und die Freigabeentscheidungen von SIPCAN nachvollziehbar dokumentiert werden.​

​Die Überprüfung erfolgt durch eine von SIPCAN unabhängige und fachlich geeignete Person oder Stelle. Festgestellte Abweichungen werden dokumentiert und nach den Vorgaben des Zertifizierungssystems behandelt.

Was passiert bei Abweichungen oder Verstößen?​

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  • Erfüllt ein freigegebenes Produkt nach einer Produktänderung die jeweils gültigen SIPCAN-Kriterien nicht mehr, darf das SIPCAN-Gecheckt-Logo nicht weiter verwendet werden.

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  • Bestehen begründete Zweifel an der weiteren Erfüllung der Voraussetzungen oder wird das Logo missbräuchlich oder irreführend verwendet, kann SIPCAN die Logo-Nutzung vorübergehend aussetzen. Das Unternehmen wird informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme oder Behebung der Abweichung.​

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  • Nach Klärung entscheidet SIPCAN über die Fortsetzung oder Beendigung der Logo-Nutzung.​

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  • Ändert SIPCAN die Kriterien und erfüllt ein bereits freigegebenes Produkt nur deshalb die neuen Anforderungen nicht mehr, wird unter Berücksichtigung bestehender Verpackungen und Produktionszyklen eine angemessene Übergangsfrist festgelegt.

Interesse an der Nutzung des SIPCAN-Gecheckt-Logos?

Unternehmen, die ein Produkt für die Nutzung des SIPCAN-Gecheckt-Logos einreichen möchten oder Fragen zum Zertifizierungssystem haben, können sich direkt an SIPCAN wenden.

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Kontakt

Weitere Bestimmungen

Das SIPCAN-Gecheckt-Zertifizierungssystem und die zugrunde liegenden Kriterien können bei Bedarf weiterentwickelt werden.​​

Die jeweils gültigen Kriterien sind auf den entsprechenden Produktseiten öffentlich einsehbar. Wesentliche Änderungen des Zertifizierungssystems werden auf www.sipcan.at transparent dargestellt.

Die Zertifizierung bezieht sich auf Produkte, die am österreichischen Markt angeboten werden oder für diesen vorgesehen sind.

​Eine Nutzung des SIPCAN-Gecheckt-Logos außerhalb Österreichs ist nur für ein auch in Österreich vertriebenes und von SIPCAN freigegebenes Produkt zulässig. Rezeptur, Zutatenliste und Nährwertdeklaration müssen dem freigegebenen Produkt entsprechen.

Hinweise auf mögliche Abweichungen oder missbräuchliche Logo-Nutzung

Wenn Sie den Eindruck haben, dass das SIPCAN-Gecheckt-Logo bei einem Produkt verwendet wird, obwohl die veröffentlichten SIPCAN-Kriterien möglicherweise nicht erfüllt sind, oder wenn Ihnen eine möglicherweise missbräuchliche oder irreführende Verwendung des Logos auffällt, können Sie uns dies gerne mitteilen.​​

Bitte senden Sie Ihren Hinweis möglichst mit Angabe des betroffenen Produktes, des Unternehmens sowie – sofern vorhanden – mit Foto, Link oder sonstigen Informationen an: office@sipcan.at​

SIPCAN prüft eingehende Hinweise und leitet bei Bedarf die im Zertifizierungssystem vorgesehenen weiteren Schritte ein.

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