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Spendenabsetzbarkeit

 

​Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie Ihre Spenden nicht mehr selbst dem Finanzamt melden, um sie steuerlich geltend zu machen. Die Empfängerorganisationen müssen ab 2017 verpflichtend Ihre Spenden direkt an Ihr Finanzamt melden und diese werden automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/Innen)Veranlagung übernommen.
 
Voraussetzung für die erfolgreiche Weiterleitung ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise Ihres Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt.
Wer nichts absetzen will, verzichtet einfach auf die Angaben.
 
Die Neuregelung soll die Absetzbarkeit von Spenden einfacher machen. Die Steuerzahler müssen sich nicht mehr selbst um die Spendenbestätigung kümmern. Auch die Datensicherheit wird groß geschrieben. Durch das „verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen“ ist ausschließlich für das Finanzamt eine Zuordnung zu einer Person möglich, nicht jedoch eine Verknüpfung mit anderen Daten oder ein Zugriff durch andere Personen, Behörden oder Einrichtungen. 

​Spenden mit Online Überweisung
Wollen Sie uns Ihre Spende mittels Online Überweisung zukommen lassen, geben Sie bitte im Feld „Verwendungszweck“ Ihr Geburtsdatum sowie Ihren Vor- und Zunamen (wichtig: wie auf Ihrem Meldezettel) an.
Es empfiehlt sich folgende Schreibweise im Verwendungszweck:
Zeile 1: Geburtsdatum (TTMMJJ, z.B. 110374)
Zeile 2: Vorname Zuname
​Zeile 3: Spende

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