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Allergene - Sind Sie schon geschult?

(Österreich, 29. Oktober 2015)

Vor einem Jahr waren die Allergene in Nahrungsmitteln das große Thema. Mit der am 13. Dezember 2014 in Kraft getretenen Kennzeichnungspflicht wurde für alle speisen- und lebensmittelanbietenden Betriebe ein neues Kapitel in der Kundeninformation aufgeschlagen. Dementsprechend war die Verunsicherung groß. Wie müssen die Kunden beraten werden? Wer darf die Kunden aufklären? Und wie müssen Mitarbeiter geschult sein, damit Fragen korrekt beantworten können?

Um über die neuen Pflichten bzw. die richtige Umsetzung in der Praxis zu informieren und Missverständnissen vorzubeugen, hat SIPCAN eine Veranstaltungsreihe für Verpflegungsbetriebe an Schulen angeboten, die speziell auf deren Anforderungen abgestimmt war (siehe Veranstaltung zur Allergenkennzeichnung an Schulen). Über 85 verschiedene Verpflegungsbetriebe aus fünf Bundesländern haben das Angebot genutzt, um ihre MitarbeiterInnen gewissenhaft auf die Veränderungen vorzubereiten und einen entsprechenden Schulungsnachweis zu erhalten.

SIPCAN hat speziell für die schulische Gemeinschaftsverpflegung auch eine Broschüre mit allen wichtigen Informationen entwickelt, die nun in unserem Downloadbereich zur Verfügung steht.

Ein Jahr nach dem in Kraft treten der Verordnung läuft nun am 13. Dezember 2015 die Nachfrist zur verpflichtenden Erbringung des Schulungsnachweises aus. Wird schriftlich zu den Allergenen informiert z.B. in der Speisekarte, muss zumindest eine Person im Unternehmen nachweislich geschult sein. In Betrieben die Ihre Kunden mündlich zu den Allergenen informieren, muss zu jeder Zeit an jedem Standort zumindest eine mit Nachweis geschulte Person vor Ort sein. 

Wer also noch keinen Schulungsnachweis hat, sollte dies bis 13. Dezember nachholen.
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